Ein Leistungsvergleich kann Ihnen bei der Entscheidung behilflich sein
.
Gesetzliche Krankenversicherung
Private Krankenversicherung
Ambulante Behandlung

Nur niedergelassene Vertragsärzte mit Kassenzulassung

Freie Arztwahl unter allen niedergelassenen Ärzten

Keine Leistung für Heilpraktiker

Heilpraktikerleistungen in der Regel mitversichert

Für Arzneimittel gelten folgende Zuzahlungen:

  • kleine Packung: 4,- EUR
  • mittlere Packung: 4,5 EUR
  • große Packung: 5,- EUR
  • Verbandmittel: 4,- EUR

Fahrtkosten: 13,- EUR je Fahrt

Volle Erstattung aller medizinisch notwendigen Medikamente

Keine Leistungen für Brillengestelle. Gläser werden in einfacher Ausführung bei einer Veränderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrin übernommen. Kontaktlinsen nur in Ausnahmefällen.

Brillengläser werden auch in hochwertiger Qualität bezahlt.
Brillengestelle werden je nach Tarif auch erstattet.
Kontaktlinsen werden fast immer erstattet.

Für Heilmittel wie z.B. Massagen und/oder Krankengymnastik sind 15 % der Gesamtkosten selbst
zu tragen, bei Einlagen und Bandagen 20 %.
Bis zu 100 % Erstattung aller medizinisch notwendigen Heilbehandlungen und Hilfsmittel.
Teilweise mit Leistungsobergrenzen,
je nach gewähltem Tarif und Gesellschaft.
Krankenhausbehandlung
Transport zum nächstgelegenen Krankenhaus,
Zuzahlung: 13,- EUR je Fahrt

Unterbringung im Mehrbettzimmer
Zuzahlung pro Tag für die ersten 14 Tage: 9,- EUR je Tag
Freie Krankenhauswahl
freie Arztwahl
Chefarztbehandlung
Einbett-, Zweibett- oder Mehrbettzimmer sind wahlweise versicherbar
Zahnersatz
Der Zuschuss der Kassen für Zahnersatz in Normalausführung (einfache Ausführung) beträgt ca. 50 - 65 %. Grundsätzlich nicht mehr bezahlt werden: Implantate, Keramikverblendungen, sehr große Brücken. Je nach Versicherer und Tarif sind bis zu 85 % der Zahnersatzkosten versicherbar.
hochwertige Materialien wie z.B. Gold oder Keramik werden voll oder teilweise bezahlt.
Tagegelder
Versichert gilt ein Tagegeld bis zu

70 % des Bruttoeinkommens, bzw.
90 % des Nettoeinkommens,
jedoch nicht mehr als 70 % der Beitragsbemessungsgrenze
(für 2003 entspricht das 45.900 EUR).

Die Leistungsdauer ist auf 78 Wochen begrenzt.

Versicherbar ist maximal das Nettoeinkommen
zzgl. Sozialversicherungsanteil auch über die Beitragsbemessungsgrenze hinaus,
ohne zeitliche Begrenzung.
Selbstbeteiligung
Selbstbeteiligung besteht für Fahrtkosten, Heilmittel, Medikamente, Rehabilitationsmaßnahmen und Zahnersatz. Durch die Wahl einer Selbstbeteiligung können die Beiträge spürbar reduziert werde.
Es stehen absolute, prozentuale oder fallbezogene Selbstbehalte zur Auswahl.
Budgetierung
Budgetierung von diversen Leistungen. Ist zum Jahresende das Budget erschöpft, müssen Ärzte kostenlos arbeiten.
Es besteht die Gefahr, dass Leistungen
(z.B. Zahnbehandlungen aber auch Operationen)
aus Kostengründen ins Folgejahr verlegt werden oder teuere Medikamente nicht ausreichend verschrieben werden
(z. B. teuere Herzmedikamente).
Keine Budgetierung von Leistungen.
Im Rentenalter
Mit Beginn des Rentenalters werden gesetzlich Versicherte in der Regel pflichtversicherte Mitglieder der Krankenversicherung der Rentner (KvdR).

Der Krankenversicherungsbeitrag wird je zur Hälfte vom Rentner und Rentenversicherungsträger gezahlt.

Die Beiträge zur Krankenversicherung sind nicht einkommensabhängig.
Bei Eintritt in den Ruhestand reduziert sich der Beitrag, da z.B. Tagegelder nicht mehr benötigt werden.
Darüber hinaus bilden die privaten Versicherer - im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung - Altersrückstellungen in Milliardenhöhe, die der Beitragsminderung im Alter dienen.
Auch durch den am 01.01.2000 eingeführten Beitragszuschlag von 10% wird der Beitragssatz im Rentenalter weiter stabilisiert, voraussichtlich sogar abgesenkt. Privat versicherten Rentner wird die Rente nicht um den Beitragsanteil für die Krankenversicherung der
Rentner (KvdR) gekürzt, im Gegenteil sie erhalten einen Zuschuß zur privaten Krankenversicherung. Effektiv erhalten Sie also 14 % (Beitragssatz 2002 der KvdR)
mehr Rente als KvdR-Mitglieder.
Beitragsrückerstattung
Keine Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit. Rückerstattung bis zu 6 Monatsbeiträge bei Leistungsfreiheit, je nach Versicherer und Tarif.
Beiträge
Der Beitrag wird abhängig vom Bruttoeinkommen erhoben. Die Beitragssätze liegen - je nach Kasse - bei ca. 11,7 % bis 15,9 %, zzgl. 1,7 % Pflegeversicherung. Je nach Kasse und Einkommen beträgt der Beitrag ca. 250,-- EUR bis 540,-- EUR monatlich. Der Beitrag ist unabhängig vom Einkommen.
Die Beitragshöhe bemisst sich nach Eintrittsalter,
Leistungsumfang und Geschlecht der versicherten Person.
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